Antworten auf die wichtigsten Fragen zur LB Detektei für Augsburg*

Wenn Ihr Vertrauen von einer Person missbraucht wurde, denken Sie natürlich daran, diese Person zur Rechenschaft zu ziehen. Dazu sind allerdings immer Beweise notwendig, die in der Regel durch eine kompetente und seriöse Detektei beschafft werden sollen. Bei dem Gedanken an die Beauftragung der LB Detektei für Augsburg* ergeben sich naturgemäß viele Fragen, auf die die Ermittler hier gerne antworten.

Natürlich ist die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Detektiven aus dem Hause LB Detektei Vertrauenssache. Besonderen Wert legen die Detektive für Augsburg* daher auf Fairness und Transparenz in allen Bereichen vom Erstkontakt bis hin zum endgültigen Abschluss des Falls. Sie sollen sich bei der LB Detektei gut aufgehoben und rundum gut betreut fühlen.

Natürlich beantworten die Mitarbeiter der LB Detektei für Augsburg* Ihnen auf der kostenfreien Hotline 0800/3339899 gerne jede erdenkliche Frage. Trotzdem möchten die Detektive an dieser Stelle die am häufigsten gestellten Fragen vorab beantworten.

Nach der telefonischen Kontaktaufnahme unter der Hotline 0800/3339899 und einer kurzen Erstberatung während der Bürozeiten von Montags bis Samstags von 08.00 bis 22.00 Uhr erhalten Sie einen Termin für ein persönliches, ausführliches Beratungsgespräch mit den Wirtschaftsdetektiven bzw. Privatermittlern für Augsburg*. Dieses erste Beratungsgespräch ist für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich. Einen Termin können Sie gerne auch per E-Mail unter info@lb-detektei.de oder per Fax unter 0700/05041971 anfragen.

Erst nach dem ausführlichen, persönlichen Beratungsgespräch mit den Detektiven für Augsburg* entscheiden Sie über die Beauftragung der LB Detektei. Alle gewünschten Leistungen und besprochenen Details sowie die absehbaren Kosten Ihres individuellen Falls werden gemäß BGB in einem schriftlichen Dienstvertrag fixiert. Zeitnah werden dann die Ermittlungen durch die Detektive am Einsatzort Augsburg* aufgenommen. Dabei müssen natürlich die Besonderheiten Ihres persönlichen Einzelfalls berücksichtigt werden. Ihr persönlicher Ansprechpartner, der bereits das kostenfreie Beratungsgespräch mit Ihnen geführt hat, übernimmt in Ihrem Fall die mobile Einsatzleitung, von der Sie regelmäßig über den Fortgang der Ermittlungen auf dem Laufenden gehalten werden.

In einem Rechtsstaat wie Deutschland reicht Ihre Freiheit immer nur bis zu der Grenze, an der die Rechte einer anderen Person angegriffen werden. Entsprechend müssen Sie bei einem Verdacht ein „berechtigtes Interesse“ in der Form nachweisen, dass die entsprechenden Auskünfte benötigt werden, um ein bestimmtes persönliches, privates, materielles, geschäftliches oder ideelles Recht auf Ihrer Seite zu schützen. Ihr Interesse muss schwerer wiegen, als das Persönlichkeitsrecht und Recht auf Privatsphäre der anderen Person. Der Verdacht, dass eine Person Ihre persönlichen Rechte verletzt, wofür Sie einen gerichtsverwertbaren Beweis benötigen, reicht völlig aus, um Ihr berechtigtes Interesse zu belegen.

Die Kosten, die für Ihren individuellen Einzelfall anfallen könnten, lassen sich im Vorfeld nicht genau beziffern, da die Ermittlungsdauer, die notwendig wird, von vielen Faktoren abhängt und nicht genau eingeschätzt werden kann. Die LB Detektei ist allerdings bemüht, mit transparenten, einfachen Honorarmodellen die Kosten für den Einsatz der Detektive am Einsatzort Augsburg* für Sie nachvollziehbar zu gestalten. Ihnen werden natürlich ausschließlich die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in Rechnung gestellt. Versteckte Kosten fallen für Sie bei der LB Detektei nicht an.

Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus Ihren persönlichen Anforderungen und den individuellen Notwendigkeiten Ihres Falls. Die mobile Einsatzzentrale am Einsatzort Augsburg* wertet die notwendigen Ermittlungsmethoden aus und setzt entsprechend Fachleute auf Ihren Fall an. Dabei kann ein mobiles Observationsteam von unterschiedlicher Stärke eingesetzt werden. Insbesondere in schwierigem Gelände oder allgemein, wenn die Zielperson mit PKW oder Motorrad unterwegs sind, kann es erforderlich sein, mehrere Detektive am Einsatzort Augsburg* im Einsatz zu haben. Die Detektive können so sicherstellen, dass die Zielperson nicht den geringsten Verdacht hegt, observiert zu werden.

Gemäß §201 StGB ist das heimliche Mithören sowie die Aufzeichnung von Gesprächen strafbar. Entsprechend ist es den rechtssicher handelnden Detektive Ihnen diesen Gefallen nicht tun. Ebenso wenig kann die LB Detektei ein Ausspähen elektronischen Datenverkehrs der Zielperson nicht tolerieren, welches gemäß §202a StGB ebenfalls strafbar wäre. Grundsätzlich kann die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes nur gewahrt werden, wenn alle beteiligten Gesprächspartner vor dem Gespräch einer Aufzeichnung zustimmen. Daher können die Detektive der LB Detektei selbst in Mandantenwohnungen oder -geschäftsräumen keine Gesprächsaufzeichnungen durchführen, ohne sich strafbar zu machen. Die seriöse LB Detektei kann sich von solch illegalen Ermittlungsmethoden auch im Interesse der Mandanten nur strikt distanzieren.

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