Sparen Sie nicht am falschen Ende! – angemessene Ermittlungen Kosten Geld.

Wie alles qualitativ Hochwertige im Leben haben auch professionelle Ermittlungen durch geschulte Detektive Ihren Preis. Die Klärung Ihres individuellen Falls hängt häufig auch mit der Wahl des passenden Wirtschaftsdetektivs und Privatermittlers zusammen. Geschulte Detektive gehen im Gegensatz zu quer einsteigenden Ermittlern ohne Fachwissen professionell, juristisch einwandfrei, rechtssicher, mit fundiertem Hintergrundwissen und diskret an die Ermittlungen heran.

Die relativ niedrigen Einstiegshürden für den Beruf des Detektivs machen es fachfremden Nichtkönnern leider leicht, ohne solide Ausbildung auf Beweissuche zu gehen. Billigtarife verlocken Mandanten, sich auf weniger professionelle Ermittlungen einzulassen, die sich letztlich nicht auszahlen. Wenn die Zielperson Ihre Fehlverhalten einstellt, weil der ungeschulte Ermittler aufgefallen ist, haben Sie als Auftraggeber kaum noch eine Chance an stichhaltige Beweise zu kommen. Zudem müssen Sie als Mandant dann noch mit persönlichen Konsequenzen rechnen, die Ihrem guten Ruf schaden oder sogar eine Bedrohung für Ihre körperliche Unversehrtheit werden könnten.

Optimale, professionelle Ermittlungsleistungen zu angemessenen Kosten

Nach einer kostenfreien, unverbindlichen und ausführlichen Beratung unterbreitet Ihnen die LB Detektei für Augsburg* ein Ihren individuellen Anforderungen angepasstes Leistungsangebot. Berücksichtigt werden die Ihrer Sachlage angemessenen, absehbaren Kosten. Eine seriöse Detektei wie die LB Detektei wird sich hüten, einen Festpreis für die Ermittlungstätigkeiten in Ihrem Fall anzugeben. Schließlich gibt es im Einzelfall häufig Wendungen, die eine Anpassung der Ermittlungen und damit der Kosten erforderlich machen können. Da die Dauer der Ermittlungen von vielen Faktoren abhängen kann, können die Wirtschaftsdetektive und Privatermittler nur eine ungefähre Kosteneinschätzung vornehmen und einen grob gesteckten Kostenrahmen angeben. Letztlich zahlen Sie bei der LB Detektei für Augsburg* allerdings nur die tatsächlich notwendigen und geleisteten Arbeitsstunden der Detektive.

Die fairen Preise der LB Detektei Augsburg – Stand 07/2022

Gemäß § 611 ff BGB werden in einem offiziellen Dienstvertrag mit der LB Detektei für Augsburg* besprochene Leistungen und die absehbaren Kosten schriftlich festgehalten. Über vereinfachte Honorarmodelle werden die transparenten Kosten für die gewünschten Leistungen abgerechnet. Schließlich zahlen Sie bei der LB Detektei ausschließlich für tatsächlich erbrachte Arbeitsstunden die jeweils vereinbarten fairen Stundensätze, ohne Angst vor versteckten Kosten haben zu müssen.

Je nach Sachlage und gewünschtem Umfang der Ermittlungen werden die Arbeitsstunden der Wirtschaftsdetektive und Privatermittler der LB Detektei mit einem Stundensatz ab 69,00 € inkl. MwSt. berechnet. Die Stundensätze richten sich einzig nach dem Umfang der Ermittlungen und sind vom Einsatzort unabhängig. Spesen wie Reisekosten werden zum Selbstkostenpreis abgerechnet. Ihnen als Auftraggeber legt die LB Detektei jede Kostenposition offen und lässt für versteckte Kosten keinen Raum. Natürlich kann die LB Detektei Ihre Rechnungen neutral ausstellen, um für absolute Diskretion zu sorgen.

Neukunden bei der LB Detektei für Augsburg* – faire Zahlungsmodalitäten

Von einem Neukunden erwartet die LB Detektei lediglich eine Anzahlung von 50 bis 75 % der kalkulierten Kosten, die von der Bonität abhängig ist. Akzeptiert werden Zahlungen mittels Barzahlung, Überweisung, Kreditkarte (Master Card, Visa oder) und Überweisung. Individuelle Vereinbarungen mit der LB Detektei für Augsburg sind im Einzelfall möglich.

Erstattungsfähigkeit von Rechnungen der LB Detektei – die Voraussetzungen

Je nach Lage des Einzelfalls können Sie sich die Kosten für detektivische Ermittlungen zurückerstatten lassen. Im Rahmen der Unternehmenskosten können Firmenkunden auch die Rechnungen der LB Detektei geltend machen. Hingegen müssen Privatkunden in der Regel auf die Entscheidung des Gerichts hoffen. Selbstverständlich gilt die Erstattungsfähigkeit für alle Mandanten, deren Fälle bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Kosten können auch außergerichtlich geltend gemacht werden. Fragen Sie bei Ihrem Rechtsanwalt nach, wenn Sie wissen möchten, wie es mit der Erstattungsfähigkeit in Ihrem individuellen Fall aussieht.

Erstattungsfähigkeit der Ermittlungskosten – rechtliche Grundvoraussetzungen

Rechtlich gesehen müssen für eine mögliche Kostenerstattung ein offizieller Dienstvertrag mit der LB Detektei für Augsburg*, exakte Abrechnungen und detaillierte Ermittlungsberichte vorliegen, die den Anspruch belegen. Zum Zeitpunkt Ihrer Auftragsvergabe an die LB Detektei muss ein konkreter Verdacht nachgewiesen werden (vgl. Hessen Az. 8K3370/88). Es muss dargelegt werden, dass die professionelle Beweisbeschaffung die einzige und einfachste Möglichkeit war, um den Verdacht zu untermauern (vgl. OLG München AZ 11 W 1592/93). Gemäß OLG Schleswig AZ 15 WF 218/91 muss für die Erstattungsfähigkeit zudem nachgewiesen werden, dass die Ermittlungen der LB Detektei verhältnismäßig und notwendig für die Fallaufklärung waren.

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